Überschuss
Abzüge
Dein Khums-Fälligkeitsdatum ist der Tag, an dem du erstmals deine berufliche Tätigkeit aufgenommen hast. Wenn du im Ruhestand bist oder nicht erwerbstätig, kannst du mit einem Bevollmächtigten des Marja’a ein individuelles Khums-Fälligkeitsdatum festlegen oder separate Khums-Jahre für jeden Gewinn, den du erzielst, ab dem Datum berechnen, an dem du diesen Gewinn erzielt hast.
Handelswaren und Immobilien, die zum Handel bestimmt sind, werden nach dem Zeitwert verkhumst, auch wenn sie mit Einkünften erworben wurden, die ein Jahr vor dem Erwerb erzielt wurden, es sei denn, der Anschaffungswert ist höher.
Wenn die Berechnung ergibt, dass der Fünftelbetrag aufgrund von Haushaltsschulden negativ ist, wird nur der Wert der Haushaltsschulden berechnet, der dem Betrag des Fünftels entspricht, der auf die übrigen Absätze fällig ist.
Wird die Haushaltsschuld im Laufe des Haushaltsjahres vollständig beglichen, so wird der gezahlte Betrag nicht als Einnahme berücksichtigt.
Die vom Khums ausgeschlossenen Eigentümer sind:
1.Geerbte Gelder: Geldbeträge, Immobilien / unbewegliches Vermögen; Bewegliche und andere Eigentumswerte
2. Was die Ehefrau von der Brautgabe besitzt: Geldbeträge; Goldschmuck; Wohnungseinrichtung u.ä.
3.Was als persönliche Haushaltskosten oder Haushaltskosten für die Familie von den Einkünften des Ausgabenjahres ausgegeben wurde: Unterkunft; Einrichtung der Unterkunft und andere für die Unterkunft erworbene Sachen; ein Garten, der privat genutzt wird oder zur Verwendung seiner Erträge im Haushalt gebraucht wird; Privat- oder Familianfahrzeug, Tiere, von deren Haltung am/im Haus profitiert wird, wie beispielsweise eine Kuh für ihre Milch oder Hühner für ihre Eier
4.Die Schulden, die andere einem schulden und deren Tilgung nicht zu erwarten ist.
5.Auf Kredit gekaufte Waren, die noch nicht beglichen sind.
Die Gesamtsumme, für die Khums anfällt 0€
Ein Fünftel des Gesamtbetrages, der zu verkhumsen ist 0€
Anteil des Imams (F) (sahm al-Imām) 0€
Anteil der Nachkommen des Propheten (S) (sahm al-sāda) 0€
📜 Dein Testament – islamische und rechtliche Perspektiven
Was sagt der Islam über das Testament?
Wie kann man es gleichzeitig rechtssicher nach deutschem Gesetz gestalten?
Erhalte Antworten auf diese und viele weitere Fragen in unserem interaktiven Vortrag mit Sheikh Jawad Müller.
Die Veranstaltung bietet einen spannenden Einblick in die islamischen und rechtlichen Grundlagen des Testaments – praxisnah, verständlich und relevant für alle, die sich frühzeitig mit dem Thema Nachlassplanung beschäftigen möchten.
📍 Ort: Maximilian-Kolbe-Straße 40, 44793 Bochum
📅 Datum: Samstag, 01.11.2025
🕡 Einlass: ab 18:30 Uhr
👨👩👧👦 Mit Kinderbetreuung
🔖 Nur mit Anmeldung: www.alayn.de/testament
Melde dich jetzt an und sichere dir deinen Platz!
Wir freuen uns sehr auf deine Teilnahme!
Solltest du jedoch verhindert sein und nicht teilnehmen können, bitten wir dich, dich kurz per E-Mail an info@alayn.de abzumelden, damit andere Interessierte die Möglichkeit zur Teilnahme erhalten.
💛 Jetzt anmelden und Platz sichern!
Wir freuen uns, dir mitteilen zu können, dass wir ab sofort Exemplare unseres Informationsleitfadens verteilen (je nach Verfügbarkeit).
Fordere unten ein Exemplar an und erfahre mehr über die Bedeutung des Verfassens eines Testaments in islamischer und rechtlicher Hinsicht. Der Leitfaden beleuchtet auch die Fragen, die du beachten musst, wenn du dich mit einem Anwalt triffst, um dein Testament zu verfassen, damit dein Erbe gemäß den islamischen Vorschriften verteilt wird und die Vormundschaft für deine Kinder deinen Wünschen entspricht.
Um mehr zu erfahren oder dein kostenloses Exemplar anzufordern, fülle das nachstehende Formular aus.